Einsatzbereiche:
Bei Gutachten für gerichtliche Zwecke ist immer ein Gericht Auftraggeber. Dieses kommt bei Zwangsversteigerungen zum Tragen, aber auch bei Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen.
Im Rahmen jeder Zwangsversteigerung wird zunächst der Wert der Immobilie durch ein Sachverständigengutachten ermittelt. Auftraggeber ist das zuständige Gericht. Aber auch bei Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen werden Gutachten zur Wertfeststellung durch Gerichte in Auftrag gegeben. Darüber hinaus treten auch häufig Verwaltungen und Staatsanwaltschaften zur Klärung von Wertfragen als Auftraggeber auf. Gerade in diesem Umfeld kommt es auf äußerste Professionalität an und erfordert rechtliches und bewertungstheoretisches Spezialwissen.
Ich bin zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG). Im Einsatz bin ich als Sachverständiger für Gerichtsgutachten und Immobilienbewertung in Mönchengladbach, Viersen, Schwalmtal, Niederkrüchten, Brüggen, Wegberg, Erkelenz, Neuss, Düsseldorf und Umgebung.
Rufen Sie mich an unter 0 21 53 – 40 25 00 oder schreiben Sie mir an wertermittlung@ringendahl.de.
Hier finden Sie das Kontaktformular.