Einsatzbereiche von Mietwertgutachten:

z. B. Mieterhöhungsverlangen

Bei einem Mieterhöhungsverlangen kann ein Vermieter die Zustimmung auf Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Allein die Ermittlung dieser Miete bezogen auf die jeweilige Wohnung führt i.d.R. zu Schwierigkeiten oder Nichtakzeptanz durch den Mieter.

In allen Fällen ist das Mieterhöhungsverlagen zu begründen z. B. durch einen Mietspiegel bzw. eine Mietdatenbank oder Vergleichsmieten vergleichbarer Wohnungen. Da es aber nicht den „einen“ richtigen Wert gibt und mehrere „gleiche“ Wohnungen sondern i.d.R. anzupassende Spannen benannt werden oder es nur ähnliche Wohnungen gibt, ist ein Nachweis hierüber herausfordernd.

Daher sieht das BGB nach §558a Satz 2 zur Begründung einer Mieterhöhung auch ein Sachverständigengutachten vor, das allen Faktoren Rechnung trägt. Hier hilft ein Mietwertgutachten, welches ich gerne für Sie erstelle.

Im Einsatz bin ich als Sachverständiger für Gutachten zum Mietwert in Mönchengladbach, Viersen, Schwalmtal, Niederkrüchten, Brüggen, Wegberg, Erkelenz, Neuss, Düsseldorf und Umgebung.

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