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IMMOBILIEN-
BEWERTUNG
& GUTACHTEN

STEPHAN RINGENDAHL

Sachverständiger für Immobilienbewertung

Sach­verständiger für Immobilien­bewertung

Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG)

Icon Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten

z. B. Vermögensaufteilung; Ehescheidung; Erbauseinandersetzung; gerichtliche Auseinandersetzung; An- u. Verkauf von Immobilien

Immer wenn es rechtssicher sein muss weil z.B. 2 Parteien unterschiedliche Meinungen über den Verkehrswert haben oder haben können geht an einem ausführlichen Verkehrswertgutachten kein Weg vorbei. Häufig ist dies eben bei Ehescheidungen oder Vermögensaufteilungen der Fall.

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Icon Beleihungswertgutachten

Beleihungswertgutachten

z. B. bei einer Ankaufsfinanzierung oder Umfinanzierung einer Immobilie

Bei Beleihungswertgutachten nach Beleihungswertermittlungsverordnung ist der Auftraggeber i.d.R. ein Finanzierungsinstitut wie eine Bank oder Sparkasse oder auch eine Versicherung.

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Icon Mietwertgutachten

Mietwertgutachten

z. B. Mieterhöhungsverlangen

Die Möglichkeiten einer Mieterhöhung regelt das BGB in den §§ 557-559. In jedem Fall ist das Mieterhöhungsverlagen zu begründen, u.a. durch ein Mietwertgutachten.

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Prüfung von Immobiliengutachten

Gutachtenprüfung und -korrektur

z. B. für Rechtsanwälte und Steuerberater oder auch Privatpersonen und Firmen

Sie möchten vorgelegte Gutachten plausibilisieren oder benötigen Hilfestellung bei Gutachten z.B. bei steuerlichen Wertermittlungen im Rahmen des Bewertungsgesetzes (BewG)

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Marktgerechte Wertermittlung Skizze

Über mich

Mit der Grundlage einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutsche Bank AG war ich mehr als 25 Jahre in der Beratung, Bewertung und Finanzierung von Immobilien und im Bereich der Immobilienbewertung tätig.

Vertieft habe ich meine Kenntnisse zu den verschiedensten Objektarten aus der privaten Hausverwaltung. Hierzu zählen neben Einfamilienhäusern ebenso Mehrfamilienhäuser wie gemischt genutzte Objekte als auch Gewerbeimmobilien.

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Marktgerechte Wertermittlung

Die marktgerechte Beurteilung einer Immobilie beruht auf der richtigen Einschätzung verschiedenster Parameter. Hierzu zählen die Substanz und die Lage ebenso wie das Marktumfeld, die Fungibilität und die Wiederverwertbarkeit der zu bewertenden Immobilie. Grundlage hierfür ist immer eine eingehende Objektbesichtigung und dessen Dokumentation sowie die Prüfung und Wertung verschiedenster, objektbezogener Unterlagen.

» zu den Grundlagen der Wertermittlung

Immobilienbewertung in NRW